Ihr Helfer für schwere Stunden
Was ist im Todesfall zu tun?
In der schwierigen Phase, nach dem schmerzlichen Verlust eines geliebten Menschen, müssen im Todesfall einige Formalitäten bewältigt werden.Meldungen bei Ärzten und Behörden werden nötig und wichtige Dokumente und Papiere des Verstorbenen müssen bereitgehalten werden.
Das Internetportal sterbegeld.de hat viele hilfreiche Tipps zusammengestellt.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim regelt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Formalitäten.
Tritt der Tod im häuslichen Umfeld ein, muss sofort der Hausarzt benachrichtigt werden.
Ist dieser nicht zu erreichen, wendet man sich am besten an einen Arzt des Vertrauens, an die ärztliche Notdienstzentrale oder an die Notrufzentrale.
Ein Arzt ist erforderlich, um die Todesbescheinigung auszustellen.
Bevor man Kontakt mit einem Bestatter aufnimmt, sollte man überlegen, ob man selbst oder Familienangehörige von dem Verstorbenen noch einmal Abschied nehmen möchten.
Dies kann in verschiedenen Formen geschehen:
Der Verstorbene kann in der Wohnung in seinem Sterbebett oder in einem Sarg aufgebahrt werden.
Bei dieser Art der Verabschiedung ist zu überlegen, ob ein Pfarrer dabei sein soll.
Alle Institutionen, Behörden, Versicherungsunternehmen und Vereine, bei dem der Verstorbene gemeldet ist, müssen bald möglichst über dessen Tod unterrichtet werden.
Für den hinterbliebenen Ehepartner wird das sogenannte "Überbrückungsgeld" der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt.
Diese Leistung steht Witwen und Witwern gleichermaßen zu.
Zur Beantragung der endgültigen Witwen-/Witwerrente muss sich der hinterbliebene Ehepartner innerhalb von zwei bis drei Wochen nach dem Sterbefall an das Versicherungsamt der zuständigen Stadtverwaltung wenden.
Auf sterbegeld.de sind alle Dokumente aufgeführt, die dabei vorzulegen sind.
Das Internetportal listet auch alle Papiere und Dokumente auf, die das beauftragte Bestattungsunternehmen im Trauerfall benötigt:
Von der Heiratsurkunde oder dem Scheidungsurteil bis hin zu den Versicherungsunterlagen des Verstorbenen.